Diskretion:
Für alle Kfz-Pfandleihe-Abläufe sichern wir Ihnen vollkommene Diskretion zu.Wir wickeln sämtliche Schritte vertraulich und persönlich ab. Ihr Termin wird so organisiert, dass eine Begegnung mit anderen Kunden während Ihrer Beratung und Vertragsunterzeichnung ausgeschlossen werden kann (aus diesem Grund erfolgt die Beratung immer nach Terminvereinbarung – auf Wunsch führen wir Beratungen auch bei Ihnen zuhause durch). Ihr beliehenes Fahrzeug wird während der Verwahrung nicht nur sicher, sondern auch „anonym“ eingelagert – die Kennzeichen werden abgedeckt.
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Datenschutz:
Ihre persönlichen Daten werden ausschließlich intern gespeichert, es werden keine Informationen an Dritte weitergegeben. Ihre Anrufe und Korrespondenz werden diskret und neutral bearbeitet, sodass diese für Dritte nicht wahrzunehmen sind.
Sicherheit bei der Geldauszahlung:
Zu Ihrer und unserer Sicherheit werden Geldbeträge ab 10.000 Euro in der nahegelegenen Bank ausgezahlt.
Fahrzeugverwahrung:
Ihr Fahrzeug ist während der Vertragslaufzeit in einer alarmgesicherten, trockenen Halle untergebracht. Papiere und Schlüssel werden getrennt in einem Bankschließfach aufbewahrt. Unbefugten und Betriebsfremden ist der Zutritt zur Verwahrungshalle verboten.
Im Verwahrungsservice ist eine professionelle Außenreinigung des Fahrzeuges inklusive. Während der Verwahrungsdauer ist Ihr Fahrzeug an ein intelligentes Kfz-Ladegerät angeschlossen. Zur Auslösung garantieren wir Ihnen eine Fahrzeugbereitstellung innerhalb von 2 Stunden.
Fahrzeugversicherung:
Als Kfz-Pfandhaus sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, Ihr Fahrzeug bis zum doppelten Wert Ihres Kredites zu versichern. Das heißt, Ihr PKW / Auto, LKW / Transporter, Wohnmobil / Wohnwagen, Motorrad / Roller oder Ihre Baumaschine ist zu 100% versichert, sollte es trotz aller Sicherheitsvorkehrungen beschädigt oder gestohlen werden.
Haftung / Versteigerung bei Nichtauslösung:
Der Wert des Fahrzeuges wird für die Haftung eingesetzt – es ist also keine weitere Sicherheit nötig.
Wenn das Pfandgut nicht ausgelöst werden kann oder der Vertrag nicht verlängert wird, wird das Fahrzeug vier Wochen nach Ende des vereinbarten Kreditvertrages zur Versteigerung freigegeben: Der Erlös steht Ihnen in voller Höhe zu, nur die Kosten z. B. für die Versteigerung, die evtl. veröffentlichte Anzeige und der Kreditbetrag zzgl. aller Zinsen/Kosten werden vom Erlös abgezogen. Wenn die genannten Kosten nicht durch den Versteigerungserlös abgedeckt werden, ist dies unser Risiko – wir haben keinerlei Rechtsgrundlage aufgrund dieser Sachlage von Ihnen Geld einzufordern, da, wie bereits beschrieben allein das Kfz-Pfand haftet. Entsteht ein Mehrerlös, steht dieser selbstverständlich Ihnen zu.